CDU Trier-Stadt

Wohin mit dem Straßenstrich?

Mit der Einführung des Prostituiertenschutzgesetzes im Jahre 2017 sind die Kommunen dazu verpflichtet, Mindeststandards im Bereich der Sexarbeit zu garantieren. In Trier wurde nun in der vergangenen Stadtratssitzung über die Verwaltungsvorlage entschieden, dass die Stadt künftig einen Bereich in der Gottbillstraße als Gebiet für Straßenprostitution ausweist. Damit ist das jahrelange „Provisorium“ an der Einfahrt nach Ruwer, dass nicht nur wegen des Moselradweges kein geeigneter Standort ist, endlich Geschichte geworden.

Doch die IHK als Sprachrohr ihrer dort ansässigen Betriebe einerseits als auch die Ortsbeiräte aus Zewen und Euren andererseits votierten gegen diesen Standort: Die Verkehrssicherheit, der einseitige Gehweg, die vorgeschlagenen Zeiten in Verbindung mit den Öffnungszeiten der dort ansässigen Betriebe, die Reaktivierung der Westtrasse und die Entwicklungen im Bereich der ehemaligen General-von-Seidel-Kaserne waren einige Kritikpunkte. Beide Ortsbeiräte handelten aber nicht etwa aus Kirchturmdenken („Hauptsache nicht bei uns“) heraus, sondern befassten sich eingehend und konstruktiv mit dem Thema und unterbreiteten den Vorschlag, den Straßenstrich in die Niederkircher Straße zu verlegen. Dieser Vorschlag wurde zuletzt auch von den Sexarbeiterinnen begrüßt.

Er hätte mit Sicherheit ebenso Nachteile gehabt. Um aber fundiert darüber zu diskutieren und auch hier die Stimmen der Anlieger zu hören, hätten wir das Thema gerne erneut sachlich im zuständigen Ausschuss beraten. Ein entsprechender Antrag unsererseits hierzu fand im Stadtrat aber leider keine Mehrheit. Schade, dass die Stimmen der Bürgerinnen und Bürger aus Zewen und Euren kein Gehör bei der Stadtratsmehrheit fanden und man sich dieser Diskussion verweigerte.

 

Jörg Reifenberg